PZG.BE Bachelorprüfung Praxis F25.012
Nummer: | PZG.BEDP GM A 16.F25.012 |
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Veranstalter: | PHZG.Berufswissen / Berufspraxis |
Leitung: | Simon Bieli |
E-Mail Verantwortliche/r: | simon.bieli@phzg.ch |
ECTS-Punkte: | 0 |
Datum: | 17.02.2025 - 16.05.2025 |
Raum: | |
Anlassbeschreibung als PDF: |
Standardbezug
P01 versteht und strukturiert die Fachinhalte
P02 versteht und unterstützt Entwicklungsprozesse
P03 versteht und berücksichtigt Unterschiede im Lernen
P04 versteht und verwendet Unterrichtsstrategien
P05 moderiert und leitet Lernprozesse an
P06 kommuniziert und präsentiert
P07 plant und evaluiert
P08 beobachtet, beurteilt und fördert
P09 reflektiert ihre eigene Berufserfahrung
P10 nimmt Einfluss auf das Umfeld
P11 versteht, plant und begleitet das Lernen im Spiel
Lernziele/Kompetenzen
Die Studierenden zeigen ihre Kompetenzen in der berufspraktischen Arbeit über fünf Wochen hinweg (Berufspraktikum) sowie während einer Prüfungssequenz (berufspraktischen Diplomprüfung). Ihr Unterricht ist adressaten-, situations- und lehrplanorientiert geplant, durchgeführt und ausgewertet (vgl. Manual MNBP/BEDP/BP, Kap. 4 und Beurteilungsdossier "Berufspraktikum").
Modulbeschreibung
Die Diplomnote Praxis (PZG.BE Bachelorprüfung Praxis) setzt sich aus den Prädikaten von zwei summativ beurteilten berufspraktischen Leistungen zusammen, der berufspraktischen Diplomprüfung sowie dem Berufspraktikum (vgl. Manual MNBP/BEDP/BP, Kap. 4).
Prüfungsleistung
Die Diplomnote Praxis basiert auf den folgenden zwei Beurteilungen:
- Prozessbeurteilung (a): Beurteilung des Berufspraktikums durch PxL
- Punktuelle Beurteilung (b): Beurteilung der Diplomlektion durch Examinator*in u. Expert*in (Prüfungstandem)
Für die Zusammenführung der Praktikumsnote (a) und der Note der berufspraktischen Diplomlektion (b) gilt folgende Regelung:
Der Durchschnitt aus (a und b) wird ermittelt. Ergibt sich ein Durchschnitt von x.25 oder x.75 wird gemäss mathematischer Rundungsregel aufgerundet.
Beide Noten (a) und (b) müssen mindestens mit der Note 4 abgeschlossen werden. Für die Diplomnote Praxis müssen also das Berufspraktikum und die berufspraktische Diplomlektion bestanden werden. Falls die Prozessbeurteilung (a) nicht mit Note 4 erfolgt, kann das Berufspraktikum erst wieder am nächsten ordentlichen Praktikumstermin im Folgejahr (März/April 24) wiederholt werden. Wurde die berufspraktische Diplomlektion nicht bestanden, kann diese, wie im Manual beschrieben, wiederholt werden (in der Regel im Mai). Sind beide Noten (a und b) ungenügend, wird auch die berufspraktische Diplomlektion erst im Folgejahr, während der Wiederholung des Berufspraktikums, wiederholt.
Es gelten die Ausführungen in Manual MNBP/BP/BEDP, Kapitel 4.
Die Beurteilung der Diplomnote Praxis wird durch den Beschluss der Prüfungskommission anlässlich deren Sitzung vom 20.06.23 verbindlich. Kurz danach sind die Noten in Eventoweb ersichtlich.
Eintrittsbedingungen
Vorhergehende Praktika erfolgreich absolviert.