PZG.PB Sonderpädagogik und Inklusion H25 SOP.001
Nummer: | PZG.MPSO SP A 23.H25 SOP.001 |
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Veranstalter: | PZG.Masterprüfungen |
Leitung: | Roger Dettling |
E-Mail Verantwortliche/r: | roger.dettling@phzg.ch |
ECTS-Punkte: | 5 |
Datum: | 14.01.2026 - 16.01.2026 |
Raum: | |
Anlassbeschreibung als PDF: |
Standardbezug
P01 versteht und strukturiert die Fachinhalte
P02 versteht und unterstützt Entwicklungsprozesse
P03 versteht und berücksichtigt Unterschiede im Lernen
P06 kommuniziert und präsentiert
P09 reflektiert ihre eigene Berufserfahrung
Lernziele/Kompetenzen
In der Masterprüfung Sonderpädagogik und Inklusion beweisen die Studierenden, dass sie über ein Grundlagenwissen im Bereich der Module des Kernstudiums verfügen, Verknüpfungen zwischen den Inhalten der verschiedenen Module herstellen und diese in einem umfassenden Gesamtbild darstellen können.
Modulbeschreibung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem vorgelagerten schriftlichen Teil in Form von Thesenbildun-gen und einem nachgelagerten mündlichen Teil.
Schriftlicher Teil
Im schriftlichen Teil der Prüfung haben die Studierenden die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu set-zen. Die Schwerpunkte werden über drei Thesen definiert, die schriftlich begründet und erörtert werden.
Der schriftliche Teil umfasst:
? drei Thesen mit je max. 4'500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Begründung und Erörterung
? ein Literaturverzeichnis
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für die Erstellung des schriftlichen Prüfungsteils ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
? Die KI darf nur als ein Hilfsmittel und nicht als ein Ersatz für das eigene Denken und Schreiben ver-wendet werden.
? Die KI darf für das Formulieren der Thesen und die Ausarbeitung der Argumente genutzt werden. Die Auswahl der Themen, die Recherche der Quellen, die Strukturierung der Arbeit und die Zitierwei-se müssen eigenständig erfolgen.
? Die Studierenden müssen die volle Verantwortung für die Richtigkeit, Relevanz und Originalität der von der KI erzeugten Inhalte übernehmen. Sie müssen in der Lage sein, sämtliche Aspekte der schriftlichen Darlegung mündlich auszuführen und zu begründen (vgl. unten: Mündlicher Teil).
? Die Studierenden müssen im Sinne der Transparenz die KI, die sie verwendet haben, in ihrer Arbeit angeben.
? Die Studierenden müssen sich an die geltenden Regeln der akademischen Redlichkeit halten und jegliche Form von Plagiat vermeiden. Sie müssen selbst sicherstellen, dass die von der KI erzeug-ten Inhalte nicht bereits von anderen Personen veröffentlicht oder eingereicht wurden.
Mündlicher Teil
Der mündliche Teil der Prüfung wird als Fachgespräch gestaltet. Es besteht nicht der Anspruch, dass das Prüfungsgespräch den gesamten Inhalt der dargelegten Thesen umfasst, sondern es vertieft die schriftlichen Ausführungen in einem Ausschnitt. Der mündliche Teil besteht aus zwei Teilen:
a. Theoretische Erörterung und Fragen zu Wissensaspekten
b. Transfermöglichkeiten in die Praxis
Im mündlichen Teil zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, sowohl das theoretische Wissen als auch die Anwendbarkeit auf praktische Situationen zu veranschaulichen.
Schriftlicher Teil
Im schriftlichen Teil der Prüfung haben die Studierenden die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu set-zen. Die Schwerpunktsetzung erfolgt durch drei Thesen, die mit jeweils max. 4500 Zeichen (inkl. Leer-zeichen) schriftlich begründet und mit Bezug zu mindestens drei Modulen erörtert werden. Die Thesen können sich auf folgende Module beziehen:
1. Bildungsbenachteiligungen: Gesellschaftliche und rechtliche Aspekte
2. Lern- und Entwicklungsbereiche diagnostizieren und fördern
3. Spracherwerb, Begriffsbildung und Kommunikation
4. Mathematisches Lernen
5. Professionelle Zusammenarbeit: Kooperationen gestalten und beraten im sonderpädagogischen Kontext
6. Konzepte der Inklusion: Tragfähiger Unterricht
7. Allgemeines Lernen, Umgang mit Anforderungen
8. Bewegung, Mobilität und für sich selbst sorgen
9. Umgang mit Menschen und Leben in der Gemeinschaft
10. System Sonderpädagogik
Der schriftliche Teil wird ohne Deckblatt eingereicht. Oberhalb jeder These sind der Name der/des Stu-dierenden und die Matrikelnummer anzugeben. Die Seiten sind im Format «Seite X von Y» (oder «Seite X/Y») zu nummerieren. Auf der ersten Seite, vor der ersten These, werden die mindestens drei Module aufgelistet, auf die sich die Thesen schwergewichtig beziehen. Am Ende des Dokuments wird die zitier-te Literatur in einem Literaturverzeichnis korrekt ausgewiesen. Eine entsprechende Dokumentvorlage wird zur Verfügung gestellt.
Bibliographie
In den zwölf Modulen des Kernstudiums MAS SoP verwendete Literatur
Prüfungsleistung
Thesenbildung
Mündliche Prüfung
Eintrittsbedingungen
Zur Masterprüfung Sonderpädagogik und Inklusion wird zugelassen, wer die Module des Kernstudiums erfolgreich absolviert hat.
Für die Zulassung wird eine fristgerechte Entrichtung der Prüfungsgebühr durch die Studierenden vorausgesetzt. Die Studierenden werden durch die Studienadministration und -organisation zu diesem Schritt aufgefordert.
Workload
- Präsenzzeit (1 Lekt. ist 1 Std.) = xx
- Selbststudium / ggf. Leistungsnachweis = xx
- Vorbereitung BA-Prüfung während Semester = xx
- Vorbereitung BA-Prüfung während Prüfungswochen = 5 Std. (allgemeine Vorgabe)